Zurück zur Übersicht
Umwelt- und Planungsrecht: Fortentwicklung des deutschen Klimaschutzrechts
Termin |
Dienstag, 28. April 2015, 16.00 - 18.00 Uhr
|
Veranstaltungsart |
Vorlesung/Vortrag |
Einrichtung |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Veranstaltungsort |
Melanchthonianum |
Straße |
Universitätsplatz 9 |
PLZ/Ort |
06108 Halle (Saale) |
Beschreibung
Das Klimaschutzrecht ist umfangreich, aber von den Ergebnissen her keine Erfolgsgeschichte. Die Emissionen pro Kopf verharren in Deutschland auf rund dem fünffachen Niveau dessen, was dauerhaft und global verträglich wäre.
Zudem beruhen vermeintliche Emissionsreduktionen oft auf euphemistischen Berechnungen, die etwa Emissionsverlagerungen ins Ausland wie erfolgreichen Klimaschutz zählen.
Der Vortrag berichtet von einem zweieinhalbjährigen Projekt für das Umweltbundesamt, in dem versucht wurde, typische Steuerungsprobleme des deutschen Klimaschutzrechts zu identifizieren (z.B. Motivation der Akteure) und besonders für die Bereiche Strom, Gebäude und Verkehr konkrete Handlungsoptionen für Gesetzgebung und Verwaltung zu entwickeln. Diese Ideen werden vor- und zur Diskussion gestellt.
Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. leitet die Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig/Berlin, ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock, dort auch Mitglied des Wissenschaftscampus Phosphorforschung und zudem Fellow am Forschungsinstitut für Philosophie Hannover.
Karte
zurück zur Übersicht
Zum Seitenanfang