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Udo Ebert: Goethes und Schillers Rechtsdenken. Befunde und Vergleich

Termin Dienstag, 22. Januar 2019, 18.15 - 20.00 Uhr
Veranstaltungsart Vorlesung/Vortrag
Einrichtung Wissenschaftliche Zentren
Veranstalter Interdisziplinäres Zentrum für die Erforschung der Europäischen Aufklärung
Veranstaltungsort Christian-Thomasius-Zimmer
Straße Franckeplatz 1, Haus 54
PLZ/Ort 06110 Halle (Saale)
Ansprechpartner Josephine Zielasko
Telefon +49 345-5521771
E-Mail josephine.zielasko@izea.uni-halle.de

Beschreibung

Abstrakt ist der Anteil einer im Wesentlichen säkularen, rational begründeten und sich mehr und mehr am Einzelnen orientierenden Jurisprudenz an der Aufklärung bekannt. Doch was heißt das genau? Im 18. Jahrhundert vollzieht sich eine Juridifizierung der Lebenswelt, die vom juristischen Diskurs ausgeht, aber nicht auf ihn beschränkt bleibt. Juristische Formen und Formeln prägen sachlich-direkt und/oder analogisch-indirekt das philosophische Denken ebenso wie die Vorstellungen von sozialen Formationen und Verkehrsformen.

Sollte man deshalb eher von einer Aufklärung der Jurisprudenz oder umgekehrt von einer Juridifizierung der Aufklärung sprechen? Oder handelt es sich in beiden Fällen um eine ex-post-Zuschreibung, die juristische Phänomene im Nachhinein - etwa durch Analogisierungen - als aufklärerisch attribuiert? Die Vortragsreihe zielt darauf, den Aufklärungsbegriff genauer zu konturieren und dabei spezifische, in diesem Fall: rechtliche Leistungen der Aufklärung deutlich werden lassen, die gemeinhin für politisch unverzichtbar gehalten werden, und dies bis heute.

Im Rahmen der Vortragsreihe spricht Prof. Dr. Udo Ebert (Jena) zum Thema "Goethes und Schillers Rechtsdenken. Befunde und Vergleich".

Webseite http://www.izea.uni-halle.de/veranstaltungen/vortragsreihe-wintersemester-201819.html

Hinweise

Der Eintritt ist frei. Alle Interessenten sind herzlich willkommen.

Karte

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