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Umwelt- und Planungsrecht in Wissenschaft und Praxis
Termin |
Dienstag, 11. Dezember 2012, 16.00 - 18.00 Uhr
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Veranstaltungsart |
Vorlesung/Vortrag |
Einrichtung |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Veranstaltungsort |
Burse zur Tulpe, Hallischer Saal |
Straße |
Universitätsring 5 |
PLZ/Ort |
06108 Halle |
Beschreibung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsverfahren insbesondere für Großvorhaben wie Autobahnen, Flughäfen oder Bahnhöfe wird nicht erst seit „Stuttgart 21“ kontrovers diskutiert. Eine besondere Rolle kommt dabei den Naturschutzvereinigungen zu. Auf Grundlage der Aarhus-Konvention und des Gemeinschaftsrechts erhalten sie mehr und mehr die Position von Stellvertretern der Zivilgesellschaft.
Der deutsche Gesetzgeber tut sich mit dieser Konzeption jedoch schwer. Ausgestaltung und Funktion der Mitwirkungs- und Klagerechte der Vereinigungen werden kontrovers diskutiert, die zum Teil als „Bremsklötze“ für Infrastrukturprojekte
betrachtet werden. Die völker- und europarechtlichen Vorgaben wurden bisher nur zögerlich und, wie das „Trianel-Urteil“ des EuGH zeigt, ungenügend umgesetzt. Die Umweltverbände kritisieren demgegenüber unangemessene gesetzliche
Einschränkungen und eine äußerst restriktive Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund und angesichts der unmittelbar bevorstehenden Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes geht der Vortrag aus anwaltlichem Blickwinkel auf
relevante rechtliche Fragen der Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten ein, diskutiert aber zugleich den Stellenwert der verbandlichen Verfahrensbeteiligungen und Klagerechte.
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