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Florian Rödl: "Parität" und "Verhältnismäßigkeit" - Über Grundmissverständnisse im Arbeitskampfrecht
Termin |
Montag, 16. Mai 2022, 18.00 - 20.00 Uhr |
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Veranstaltungsart | Vorlesung/Vortrag |
Einrichtung | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Veranstalter | Juristischer Bereich |
Veranstaltungsort | Burse zur Tulpe, Anhalter Zimmer |
Straße | Universitätsring 5 |
PLZ/Ort | 06108 Halle (Saale) |
Ansprechpartner | Kathrein Winkler |
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Telefon | +49 345-5523169 |
sekretariat.ulber@jura.uni-halle.de |
Beschreibung
In Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle organisiert das Promotionskolleg „Gerechtigkeit durch Tarifvertrag“ an der Freien Universität Berlin eine Vortragsreihe zu „Weichenstellungen im Kollektivarbeitsrecht“. Im Rahmen der Reihe spricht Florian Rödl (FU Berlin) am 16. Mai zum Thema: "Parität" und "Verhältnismäßigkeit" - Über Grundmissverständnisse im Arbeitskampfrecht.
Die Geschichte des kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland ist wesentlich geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Einige Urteile von Urteile erscheinen im Rückblick als zentrale Weichenstellungen, nicht nur mit Blick auf die Rechtsentwicklung, sondern auch auf die Entwicklung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und der Kräfteverhältnisse zwischen den Tarifvertragsparteien. Aus einer Perspektive, die eine effektive Tarifautonomie als notwendigen institutionellen Unterbau einer gerechten Arbeitswelt versteht, müssen einige dieser Urteile als durchaus problematisch angesehen werden.