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Jan-Robert von Renesse: Gedanken zu einer richterlichen Berufsethik nach dem GG und den Europäischen Verträgen

Termin Donnerstag, 13. Juni 2024, 18.00 - 20.00 Uhr
Veranstaltungsart Vorlesung/Vortrag
Reihe Lehren / Lernen aus dem Unrechtsstaat – Die Frage nach einer juristischen Berufsethik
Einrichtung Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Veranstalter Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht, Prof. Hanschel
Veranstaltungsort Melanchthonianum, Hörsaal XX
Straße Universitätsplatz 9
PLZ/Ort 06108 Halle (Saale)

Beschreibung

Benötigt die Anwaltschaft eine Berufsethik? Die anwaltliche Tätigkeit hat sich an den Interessen des Mandanten auszurichten. Anwältinnen und Anwälte sind aber ein Organ der Rechtspflege und müssen deshalb am Funktionieren des Rechtsstaats mitwirken. Immer wieder steht das Mandanteninteresse im Widerspruch zum öffentlichen Interesse. Am deutlichsten wird dieser Konflikt bei der Strafverteidigung. Darf sich der Verteidiger aller erlaubten Mittel bedienen, und sei es nur, um das Verfahren zu verzögern? Diese Konflikte können das Berufsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht nicht umfassend lösen.
Hilft hier eine Berufsethik? Wer kann sie erarbeiten und beschließen? Brauchen wir einen geschriebenen Ethikkodex oder sollten wir die Probleme im Diskurs im Einzelfall lösen? Wie könnte ein möglicher Ethikkodex aussehen? Die Vorlesung wird diese Fragen diskutieren, aber nicht abschließend beantworten können. Deshalb sollen berufsethische Entscheidungen anhand praktischer Beispiele erörtert werden.


Ein Vortrag von Rechtanwältin Dr. Clarissa Freundorfer (LL.M.), Mitglied des Ausschusses für Anwaltsethik und Anwaltskultur des Deutschen Anwaltvereins.

Ein Vortrag von Dr. Jan-Robert von Renesse Richter und stellvertretender Vorsitzender des 13. Senats am
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen.

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