11. Familienkongress des Bundesvereins "Väteraufbruch für Kinder"
Termine |
Samstag, 17. November 2012, 10.00 - 20.30 Uhr Sonntag, 18. November 2012, 09.30 - 12.30 Uhr |
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Veranstaltungsart | Tagung |
Einrichtung | Außeruniversitäre Einrichtungen |
Veranstaltungsort | Marktplatz |
Straße | Marktplatz |
PLZ/Ort | 06108 Halle |
Ansprechpartner | Dietmar Nikolaiq Webel |
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Telefon | 0346-0248911 |
dnwebel@web.de |
Beschreibung
"Selbst vor Verkehrsgerichten ist der Anspruch an Sachverständige höher", sagt Werner Leitner von der Universität Köln. (SZ vom 14.02.2012) Gutachten sind oft die Schlüssel der Entscheidungen für Familienrichter, da diese keine pädagogische oder psychologische Ausbildung haben. Sie verlassen sich auf Fachleute und geben ein Gutachten zu verschiedenen Sachfragen in Auftrag. Aber wer darf damit beauftragt werden? Verbindliche Standards dafür gibt es nicht, praktisch kann jeder ein Gutachten anfertigen, wenn ein Richter ihn dafür beauftragt. Weder Berufspraxis noch Berufsausbildung spielen eine Rolle. Das soll sich ändern, den eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Psychologie legt nun erste Ergebnisse von Qualitätsstandards für Gutachten vor. Jährlich erleben rund 150.000 Kinder eine Trennung. Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Aber etwa 1.000.000 Kinder haben den Kontakt zu einem Elternteil verloren, obwohl sie sich liebevoll um ihre Kinder kümmerten. Richter beauftragen in Familienrechtsverfahren Gutachter. Dann werden die Eltern in "gut oder böse" eingeteilt, und so werden sie zu Gewinnern oder Verlierer. Mannigfache Erfahrungen haben Menschen mit den Folgen von schlechten Gutachten machen müssen, mit verheerenden Folgen für die Beziehung zum Kind. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und der Bund Deutscher Psychologinnen und Psychologen diskutieren derzeit über eine Qualitätssicherung von Gutachten. Namenhafte Referenten reflektieren und diskutieren mit den Tagungsteilnehmern ihre Erfahrungen und erarbeiten in Gruppen Thesen zur Sicherung von Gutachten.