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Umwelt- und Planungsrecht in Wissenschaft und Praxis
Termin |
Dienstag, 22. Januar 2013, 16.00 - 18.00 Uhr
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Veranstaltungsart |
Vorlesung/Vortrag |
Einrichtung |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Veranstaltungsort |
Burse zur Tulpe, Hallischer Saal |
Straße |
Universitätsring 5 |
PLZ/Ort |
06108 Halle |
Beschreibung
Durch das im Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erhält der Abfallbegriff als Kernelement abfallwirtschaftlicher Regelungen neue Konturen.
Nunmehr markieren die Vorschriften zu Nebenprodukten (§ 4 KrWG) und zum Abfallende (§ 5 KrWG) die maßgeblichen Grenzlinien, jenseits deren ein Stoff oder Gegenstand die Abfalleigenschaft schon von vornherein nicht oder aber dann
nicht mehr besitzt. Beide Regelungen, die ähnliche Kriterienkataloge enthalten, gehen auf die Abfallrahmenrichtlinie der EU zurück und dienen, neben weiteren Elementen des KrWG wie Abfallvermeidung und Recyclingquoten, dazu, den effizienten
Umgang mit Ressourcen zu fördern.
Die Differenzierung zwischen Abfall und Nichtabfall bildet eine Weichenstellung von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Relevanz. Bedeutsam ist daher, dass die Kriterien vor allem zur Bestimmung des Endes der Abfalleigenschaft zunehmend
auf EU-Ebene festgelegt werden(vgl etwa für Eisen- und Stahlschrotte die VO (EU) Nr. 333/2011, für Glas die VO (EU) Nr. 1179/2012). Die Kriterienbestimmung erfolgt dabei regelmäßig in Form delegierter, exekutiver Verordnungsgebung nach Art. 290 AEUV und im Zuge eines sogenannten Komitologieverfahrens.
Der Vortrag geht der Frage nach, inwieweit die neuen Regelungen zu Nebenprodukten und zum Abfallende als wirksame Komponenten des Ressourcenschutzes bewertet werden können. Beleuchtet wird dabei der wachsende Einfluss der exekutiven
Rechtsetzung auf Unionsebene, die auch in zahlreichen anderen Bereichen des Umweltrechts eine immer gewichtigere Rolle spielt.
Karte
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